Menü X

Unselbstständige Stiftungen

Unkompliziert eine eigene Stiftung gründen

Als Dialogstiftung ermöglichen wir Ihnen auch, eine unselbstständige Stiftung (Treuhandstiftung) unter unserem Dach zu gründen. Die Stiftung wird errichtet durch einen Treuhandvertrag und eine Satzung, die den Stiftungszweck nach Ihren Vorgaben genau bestimmt. Dabei sollte der Stiftungszweck grundsätzlich mit dem Zweck der Dialogstiftung übereinstimmen.

Da die Treuhandstiftung keine eigene Rechtsperson ist, übernehmen wir als Rechtsträgerin die Treuhandschaft und damit die Verwaltung der Stiftung. Wir sorgen dafür, dass die Erträge aus dem Stiftungsvermögen nur gemäß des in der Satzung festgeschriebenen Stiftungszwecks verwendet werden. Als Stifter können sich ein weit reichendes Mitspracherecht in allen Belangen vorbehalten.

Eine treuhänderische Stiftung muss im Gegensatz zur selbstständigen rechtsfähigen Stiftung nicht staatlich genehmigt werden und lässt sich daher viel einfacher errichten. Sie kann jedoch genauso wirkungsvoll arbeiten wie die rechtsfähige Stiftung.

Mit dem Treuhandvertrag verpflichtet sich der Stifter zur Übertragung des Stiftungsvermögens an die Treuhänderin. Wir als Treuhänderin wiederum gewährleistet eine strikte Trennung des Treuhandvermögens und seiner Erträge von den Geldern der Dialogstiftung selbst. Die treuhänderische Stiftung kann den Namen des Stifters tragen.

Die Stifter können alle rechtlichen und steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen, sind aber von Verwaltungsaufgaben befreit. Alle Formalitäten bei der Gründung eines Stiftungsfonds oder einer Treuhandstiftung übernehmen wir für Sie. Natürlich stellen wir Ihnen passende Projekte zur Förderung vor und informiert über die laufende Arbeit.

Mit Ihnen ins Gespräch kommt gern: